Referatsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Der vorliegende Gesetzesentwurf soll im Rahmen des SGB VIII eine Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach dem Königsteiner Schlüssel ermöglichen. Daneben wird in § 6 SGB VIII eine Klarstellung hinsichtlich des Zugangs zu Leistungen der Jugendhilfe eingefügt. Weiter wird die Handlungsfähigkeit im Asylverfahrens-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht angehoben, was die IGfH sehr begrüßt. Angestoßen wurden diese Neuregelungen durch politische Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenzen der Länder vom 17. Oktober 2014 und vom 11. Dezember 2014. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder baten hier die Bundesregierung unter Einbeziehung der Jugend-und Familienministerkonferenz sowie der Innenministerkonferenz, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen nach den Quoten des Königsteiner Schlüssels sowie für eine interkommunale Verteilung nach Jugendhilferecht zu schaffen und auch entsprechende Zuständigkeitswechsel für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge zu ermöglichen.