Unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten schnell und zuverlässig die benötigte Unterstützung zukommen lassen!
Im Herbst 2022 wurde die IGfH vom Bundesfamilienministerium aufgefordert, Fragen zur aktuellen Situation von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten ( umF ) in Deutschland zu beantworten. Dabei handelte es sich um eine Verbände-Befragung im Kontext des „Bericht der Bundesregierung zu dem Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" beteiligen, bei dem die Bundesregierung das Gesetz evaluiert.
Die IGfH hat darauf sowohl mit einer aus Praxis-Berichten fundierten Beantwortung des Fragenkatalogs reagiert als auch eine daran anknüpfende erweiterte Stellungnahme vorangestellt, in der sie die aktuelle Situation und die mangelnde Versorgung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen in Deutschland ins Bewusstsein von Fachpolitik und Verantwortungsträger*innen heben will. Schon jetzt mehren sich Berichte aus verschiedenen Bundesländer, dass die Standards für umF erneut gesenkt werden und umF auf die bundesweit aktuell sehr angespannte Situation in der Kinder- und Jugendhilfe und in Kommunen treffen.
Um Struktur- und Grundprobleme der deutschen Jugendhilfepolitik im Umgang mit jungen Flüchtlingen entgegenzutreten, sind folgende Schritte und Maßnahmen aus Sicht des Fachverbandes für Erziehungshilfen notwendig:
- Die Standards für die Unterbringung und Versorgung für diese vulnerable Adressat*innen der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nicht abgesenkt werden. Diese ungleiche Behandlung leistet einer „Zwei-Klassen Jugendhilfe“ Vorschub.
- Die deutsche Kinder- und Jugendhilfe braucht ein Basiskontingent von Inobhutnahmeplätzen für umF, die unabhängig von ihrer jeweiligen Belegung im Hinblick auf die Vorhaltekosten (Räume, Personal und Infrastruktur) bereitgehalten werden, damit in Krisensituationen nicht alle benötigten Plätze immer wieder neu geschaffen werden müssen.
- Generell muss die Finanzierung von Inobhutnahmeplätzen über eine Intrastrukturförderung, die die Leistung der Vorhaltung von Immobilien, Personal und Infrastruktur abgesichert und im Fall der konkreten Inanspruchnahme dann die zusätzlichen Aufwendungen vergütet werden. Die Bereitschaft für Notfälle ist das Kernmerkmal der Inobhutnahme. Das Finanzierungssystem muss dem gerecht werden!
- Regionale Community-Zusammenhänge je nach Herkunftsland sollten nicht über Umverteilungen zerstört, sondern fachlich genutzt werden! Deshalb müssen die Regelungen der bundesweiten Umverteilung der §§ 42a – 42f SGB VIII abgelöst werden von neuen Regelungen, die den regionalen Schwerpunkten der Flüchtlingsbewegungen Rechnung tragen und ihre Selbsthilfepotentiale gezielt unterstützen. Dieses Vorgehen würde dann auch die Erhaltung von Familienzusammenhängen stärken und den regionalen Einsatz kompetenter Übersetzer*innen und Sprachmittler*innen.
- Der Rechtsanspruch junger geflüchteter Volljähriger muss mindestens bis zum 21. Lebensjahr umgesetzt werden, wenn die jungen Menschen diesen Bedarf sehen.