Freiheitsentzug in der Jugendhilfe
Eigentlich ist in der mittlerweile über Jahrzehnte immer wieder aufflackernden Debatte um die Geschlossene Unterbringung (GU) und den Freiheitsentzug im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe alles gesagt worden, was es zu sagen gäbe. Untersuchungen wurden durchgeführt, Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und Verbände haben kritisch Stellung zur Geschlossenen Unterbringung bezogen. Mehrheitlich war man der Meinung, die GU sei ein Auslaufmodell – eine Position, die die IGfH seit Mitte/Ende der siebziger Jahre vertreten hat (vgl. Bonhoeffer/ Widemann: Kinder in Ersatzfamilien, 1974; Bäuerle: Geschlossene Unterbringung von Kindern, 1977) und die – insbesondere nach den gut dokumentierten Abschaffungen in Hessen und Hamburg, in deren Verlauf deutlich wurde, dass es nicht nur ohne GU geht, sondern dass die Abschaffung Voraussetzung für eine qualitative Weiterentwicklung der Heimerziehung darstellt – auch insofern eine reale Perspektive schien, als die achtziger Jahre das Jahrzehnt der Auflösung geschlossener Einrichtungen und des Platzabbaus, das Jahrzehnt mit den wenigsten geschlossenen Plätzen waren. Allerdings wurde die GU nie ganz aufgegeben.
In Bezug auf das Thema `freiheitsentziehende Maßnahmen` vollzieht sich jedoch spätestens seit dem 11. Jugendbericht vor dem Hintergrund einer zwischenzeitlich populistisch aufgeladenen Diskussion um „strafunmündige Mehrfachtäter“, „Monsterkids“ und scheinbar „Unerreichbare“, vor allem aber infolge eines veränderten politischen Zeitgeistes eine Wende. Der Bericht formulierte, dass „... deshalb in wenigen, sehr seltenen Konstellationen die zeitweilige pädagogische Betreuung in einer geschlossenen Gruppe eine dem jeweiligen Fall angemessene Form der Intervention sein (kann)“ (Deutscher Bundestag 2002: 240). Diese positive Bestimmung wurde inzwischen zu einer Hypothese uminterpretiert, die es empirisch angesichts des Faktums wieder vermehrter und vermehrt genutzter GU-Plätze zu untersuchen gelte.
Inzwischen hat sich die aktuell aufgekommene Debatte weiter differenziert und neue Bündnisse und Argumentationslinien haben sich gefunden: Argumentiert wird auf der Grundlage von Verfahrensrechten, deren Einlösung angemahnt wird, um Kinder vor Willkürentscheidungen zu schützen; argumentiert wird auf einer pragmatischen Grundlage, denn wenn es immer mehr geschlossene Plätze in Einrichtungen der Jugendhilfe gibt, muss man zumindest konkrete Indikatoren und Standards dafür benennen; argumentiert wird zudem, dass es bestimmte Zielgruppen gibt, für die nur ein geschlossenes Setting die ultima ratio sein kann, um die Kinder und Jugendlichen vor sich und anderen zu schützen.
Das ForE-Heft nimmt diese schwierige Gemengelage und neue Argumentationslinien und -bündnisse zum Anlass, eine erneute Standortbestimmung zu einem immer wieder kontroversen Thema vorzunehmen. Michael Winkler geht dem Fehlen der sicheren Entscheidungsgrundlagen für freiheitsentziehende Maßnahmen nach und versucht sich dem Thema mehrdimensional mit juristischen Bewertungen, gesellschaftstheoretischen Einschätzungen und nicht zuletzt mit pädagogischen Überlegungen „für den Ernstfall“ zu nähern. Christoph Radewagen fragt anschließend kritisch nach der „Strapazierfähigkeit des Jugendhilfesystems“ für Jugendliche in schwierigen (Über-)Lebenssituationen. Hanna Permien resümiert aktuelle Erkenntnisse eines DJI-Forschungsprojekts und schildert, warum es zwar eingrenzbare Kriterien, aber keine eindeutigen Indikationen für einen Freiheitsentzug von Mädchen und Jungen innerhalb von Jugendhilfemaßnahmen geben kann. Sie meint: Nicht immer findet sich eine bessere Alternative. Margarete Finkel zeigt, wie durch eine gemeinsame Fallauswertung von MitarbeiterInnen des ASD und freier Träger alternative Handlungsmöglichkeiten sichtbarer werden können. An einem Fallbeispiel diskutiert sie, unter welchen Bedingungen eine ambulante Betreuung eine Alternative zur geschlossenen Unterbringung darstellen kann. Schließlich greift Friedhelm Peters stellvertretend für den Vorstand der IGfH die neuen und alten Argumente um freiheitsentziehende Maßnahmen in der Jugendhilfe auf und skizziert die aktuelle Position eines Fachverbandes der Erziehungshilfen zu diesem Thema.
Josef Koch, Friedhelm Peters
Aus dem Inhalt
Werner Freigang:
Demnächst in IGfH 1? Die Superanstalt
Michael Winkler:
Das Elend mit der geschlossenen Unterbringung
Christof Radewagen:
Kinder und Jugendliche in schwierigen Situationen: Eine Herausforderung für die Jugendhilfe
Hanna Permien:
Wie willkürlich ist die Herstellung von Fällen für freiheitsentziehende Maßnahmen?
Margarete Finkel:
Ambulante Betreuung als mögliche Alternative zur geschlossenen Unterbringung - Ein Fallbeispiel
Vorstand der IGfH: G
eschlossene Unterbringung: Die Position der IGfH
Britta Sievers:
Kinder in Not - Formen der Hilfe in Ost- und Mitteleuropa
Dirk Nüsken:
Vom Stiefkind der Erziehungshilfe. Entwicklungen bei den Hilfen für junge Volljährige
Reinhard Wiesner:
Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe