Jugendhilfeplanung ohne Plan?
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Dieses Themenheft wendet sich der Frage zu, wie sich der aktuelle Zustand der Jugendhilfeplanung darstellt und welche neuen Impulse zur (Wieder-)Belebung dieses Aufgabenfeldes notwendig erscheinen.
Reinhold Schone stellt in seinem einleitenden Beitrag den gesetzlichen und politischen Anspruch an die örtliche Jugendhilfeplanung dar und skizziert zentrale Anforderungen, die an sie gestellt werden. Diese Anforderungen kontrastiert er mit einer Reihe von empirischen Befunden, die ihn daran zweifeln lassen, dass eine wirksame Jugendhilfeplanung in der Breite der Praxis überhaupt stattfindet. Er schließt mit einem Plädoyer für eine Neu-Aktivierung der Jugendhilfeplanung, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe gerecht zu werden.
Viola Haas berichtet als Jugendhilfeplanerin aus der Praxis eines großen Kreisjugendamtes. Sie skizziert die dortige Planung im Sinne einer auf mehreren Schultern verteilten Systemfunktion, wobei sie die zentrale Koordinationsfunktion übernimmt. Dabei betont sie die Chancen einer so organisierten Planung, macht aber auch die Grenzen deutlich.
Henrike Steff informiert aus der Rolle als Fachberaterin für Jugendhilfeplanung eines Landesjugendamtes. Sie beschreibt die Unterstützungsfunktion der Landesjugendämter gegenüber den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und betont, wie diese – angesichts einer nicht zu verhehlenden Überlastungstendenz auf örtlicher Ebene durch stetig wachsende Anforderungen – zur Qualifizierung örtlicher Jugendhilfeplanung durch Beratung, Fortbildung und durch die Erstellung von Arbeitshilfen beitragen.
Norbert Struck charakterisiert die spezifischen Anforderungen an die Jugendhilfeplanung, die sich durch das IKJHG ergeben.
Claudia Daigler benennt abschließend in ihrem Beitrag einige Herausforderungen, die sich speziell im Feld der Hilfen zur Erziehung für die Jugendhilfeplanung ergeben. Dabei lenkt sie den Blick einerseits auf den Prozess der Planung, andererseits aber auch auf brisante inhaltliche Themen (berufliche Übergänge, Wohnen im Nachgang zu den HzE), die dringender nicht nur hilfeplanerischer, sondern gerade auch jugendhilfeplanerischer Beachtung bedürfen.