Regierungsentwurf zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen

(Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)
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Bundestag

Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember 2020 den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes ( KJSG ) beschlossen. Gegenüber dem Referatsentwurf vom 5. Oktober 2020 haben sich nur einige substanzielle Änderungen ergeben. Der Regierungsentwurf ist hier abrufbar.

Die IGfH hat sich ausführlich zum Referatsentwurf am 26.10.2020 geäußert und Stellung genommen, die Stellungnahme können Sie hier einsehen.

Der Fachverband wird Mitte Januar 2021 auch zum Regierungsentwurf nochmal Stellung nehmen.

In der Gesetzesbegründung werden folgende Regelungsschwerpunkte benannt:

  1. Besserer Kinder- und Jugendschutz
  2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
  3. Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderungen
  4. Mehr Prävention vor Ort
  5. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

Die Kosten des Gesetzes werden mit 12,525 Mio. € bis 2027 für den Bund (Einzelplan 17 des BMFSFJ ) veranschlagt und mit 113,8 Mio. € jährlich im Hinblick auf die Änderungen im SGB VIII für den Verwaltungsvollzug bei Ländern und Kommunen (einschließlich Gemeinkosten).