Schriften und Empfehlungen
Die Fachgruppe Inobhutnahme ist ein Gremium von PraktikerInnen verschiedenster Inobhutnahmestellen aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Mitglieder der Fachgruppe treffen sich 2 mal im Jahr an wechselnden Orten in der Bundesrepublik, um sich zu aktuellen Bedingungen, Erfahrungen und Möglichkeiten in den Inobhutnahmestellen nach § 42 SGB VIII aus zu tauschen. Darüber hinaus versteht sich die Fachgruppe auch als Forum, um sich über Perspektiven, Frage-, und Problemstellungen sowie sich über Weiterentwicklungen des § 42 SGB VIII zu verständigen. Dabei soll die Fachdiskussion in der Jugendhilfelandschaft angeregt und vorangetrieben werden. Unter dem Dach der IGFH, als ein anerkannter und wichtiger Fachverband der Kinder- und Jugendhilfe, will die Fachgruppe Lobbyarbeit für das häufig „vergessene Instrument“ im SGB VIII leisten und im Sinne einer fachlichen Weiterentwicklung Bedingungen und Grundlagen diskutieren und voran zu treiben.
In diesem Sinne wünschen und erhoffen wir uns ausdrücklich einen regen Austausch zu den Standpunkten und Haltungen, die wir in der vorliegenden Form festschreiben und zu fachlichen Standards weiterentwickeln wollen.
Wir freuen uns über Rückmeldungen an die Fachgruppe Inobhutnahme über unsere Sprecher
- Andreas Neumann-Witt
Berliner Notdienst Kinderschutz, Mindener Str. 14, 10589 Berlin
eMail: andreas.neumann-witt@ba-fk.berlin.de
- Rüdiger Riehm; St. Theresienhaus,
Weserstraße 80, 28757 Bremen
eMail: ruedigerriehm@freenet.de
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1 Thematik Inobhutnahme -
2 Kindeswohl und Elternsorge -
3 Allparteilichkeit vs Anwalt des Kindes -
4 Kooperation mit den Jugendämtern -
5 Formale organisatorische Voraussetzungen und Grenzen von Elternarbeit -
6 Krisen und Krisenintervention -
7 Kernaufgaben der Inobhutnahme -
8 Kinder und Jugendliche mit Herausforderungen.pdf -
Material Erhebungsbogen