Inobhutnahme zwischen Alltagspraxis und Herausforderungen des inklusiven SGB VIII
Die Erziehungshilfefachverbände widmen sich im Rahmen ihrer diesjährigen Fachtagung der Inobhutnahme. Bei der Inobhutnahme handelt es sich um eine sozialpädagogisch betreute Schutzgewährung für Kinder und Jugendliche – verbunden mit rechtlich normierten fachlichen Standards. Hier ist der Staat in der Pflicht, das Wohl des Kindes bzw. Jugendlichen sicherzustellen: Das Jugendamt muss Kinder und Jugendliche in Obhut nehmen, wenn diese aufgrund ihres Schutzbedürfnisses darum bitten (Selbstmelder*innen) oder wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bestehen. In beiden Fällen sind die Personensorgeberechtigten zu informieren bzw. einzubeziehen, solange dadurch der Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird. Die Inobhutnahme ist demzufolge eine der intensivsten sozialpädagogischen Interventionen der Kinder- und Jugendhilfe. Insbesondere im Hinblick auf die damit verbundene Zielsetzung der Gefährdungsabwendung ist von entscheidender Bedeutung, dass das Kind oder der*die Jugendliche und die Eltern nachvollziehen können, was die Inobhutnahme konkret für sie bedeutet.
Seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Jahr 2021 ist das Jugendamt bei einer Inobhutnahme zur umfassenden, adressatenorientierten Aufklärung des Kindes oder Jugendlichen und seiner Personen- bzw. Erziehungsberechtigten verpflichtet.
Laut § 42 Abs. 2 SGB VIII soll das Jugendamt das Geschehen verständlich und nachvollziehbar erklären, um Ängste abzubauen und zu vermeiden, dass mit der Inobhutnahme zusätzlich zu der sie auslösenden Krisensituation weitere Kindeswohlbeeinträchtigungen entstehen.
> Wie sieht es in der Umsetzung insbesondere der neuen Regelungen aus?
> Welche Herausforderungen begegnen dabei den Fachkräften?
> Wie ist die Inobhutnahme inklusiv zu gestalten?
> Und welche Aspekte müssen explizit bei der Bewertung für die Inobhutnahme im inklusiven Kontext berücksichtigt werden?
Die Fachverbände für Erziehungshilfen in Deutschland möchten auf ihrem Fachtag gemeinsam mit Wissenschaftsvertreter*innen, Fachkräften und Hilfeadressat*innen Antworten auf diese Fragen finden und diskutieren, welche Anforderungen sich – auch mit Blick auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen – stellen. Nicht zuletzt wird erörtert, welche Unterstützung die Fachpraxis bei der Umsetzung der Normierung nach § 42 SGB VIII aktuell braucht.
Der Bundesverband für Erziehungshilfe (
AFET
), der Bundesverband Caritas Kinder- und Jugendhilfe (
BVkE
), der Evangelischer Erziehungsverband (
EREV
) und die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (
IGfH
) sind gemeinsame Ausrichter*innen dieses eintägigen hybriden Fachformates.
95 €, Teilnahme in Präsenz, inkl. Pausenverpflegung
65 €, Teilnahme digital
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Flyer_Fachtagung_Erziehungshilfe-Fachverbände_2024 -
Beteiligung_und_Beschwerdemanagement_in_der_Inobhutnahme.pdf -
Bedeutung_der_Nachvollziehbarkeit_der_Inobhutnahme_.pdf -
J.Bn_S.Hastedt_Praesentation.pdf -
2024_Juni_IGFH-_Inobhutnahme_Fachtagung_Erziehungshilfen_002.pdf -
Inklusive_Perspektive_auf_die_Verfahren_der_Inobhutnahme.pdf -
Inobhutnahme_aus_juristischer_Perspektive.pdf