Eingliederungshilfe bei seelischer Behinderung gem. § 35a SGB VIII
Wird ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim Jugendamt gestellt oder wird sonst ein Bedarf bekannt, müssen die Verfahrensvorschriften des SGB IX beachtet und die Voraussetzungen von § 35a SGB VIII geprüft werden. Neben den fachlichen Aufgaben entstehen dabei auch immer wieder rechtliche Fragen, besonders seit Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), aber auch nach wie vor im Hinblick auf die Zuständigkeitsabgrenzung.
In der Online-Fortbildung werden die rechtlichen Grundlagen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung dargestellt und mit Beispielen verdeutlicht. Berücksichtigt werden aktuelle Gerichtsentscheidungen und Empfehlungen zur Umsetzung des BTHG. Die Online-Fortbildung wird durch Input, Präsentation und Austausch der Teilnehmenden gestaltet.
Inhalte:
- Tatbestandsvoraussetzungen § 35a SGB VIII
- Antragsvoraussetzungen
- Vorgaben durch das BTHG
- Fristen und Zuständigkeiten
- Hilfegewährung