Familienrat – Family Group Conference. Partizipation in der Hilfeplanung
Eine Kooperation mit der FH Münster, Fachbereich Sozialwesen
Im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII stellt die Mitwirkung der Adressat_innen eine zentrale Voraussetzung für den Hilfeerfolg dar. Genau hier setzt das Verfahren „Familienrat“ mit seinen grundlegenden Prinzipien der Partizipation sowie Ressourcen- und Netzwerkorientierung an. Ein Familienrat wird organisiert, um die Entscheidung über passende Hilfen für Familien unter möglichst großer Beteiligung des familiären Netzwerks zu treffen.
Dabei sind die Teilnehmer_innen des Familienrates aufgefordert, eigenständig Lösungen insbesondere für die Zukunft der Kinder zu finden. Sie werden hierbei in der Vorbereitung und während des Familienrates von unabhängigen Koordinator_innen unterstützt. Das Jugendamt stimmt dem Plan zu, sofern kein Risiko für das Kind besteht. Dieses Verfahren wird international und in Deutschland vielfach unter dem Begriff „Family Group Conference“ genutzt.
Die Fortbildung führt in die Grundhaltungen und Ablaufphasen sowie mit praktischen Übungen in die Aufgaben und Rollen von Koordinator_innen und beteiligten Fachkräften ein. Zudem besteht Gelegenheit zur Klärung und Vorbereitung der Umsetzung von Familienräten im eigenen Arbeitsfeld.