Hilfeplanung im Rahmen von inklusiven Leistungsangeboten
Inklusive Angebote benötigen Planungsprozesse. Die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII ist das zentrale Steuerungselement zur Einrichtung und Durchführung eine Hilfe zur Erziehung. Sie fordert das aktive Zusammenwirken der Kinder, Jugendlichen, ihrer Eltern, Vormund*innen und der Fachkräfte von Jugendamt und freiem Träger. Vor dem Hintergrund einer inklusiven Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe sind auch Rehabilitations- und Teilhabebedarfe partizipativ zu berücksichtigen sowie in die „Planungsprozesse“ (Begriff befindet sich im Rahmen der Erarbeitung einer inklusiven Lösung noch in Klärung) aufzunehmen. Unterschiede zwischen SGB VIII und SGB IX finden sich unter anderem im Verständnis von Clearing (Diagnostik) und den Beteiligungsmöglichkeiten.
Folgende Themen werden in der Fortbildung insbesondere mit Blick auf junge Menschen mit Behinderung aufgegriffen:
∙ Präzisierung des Inklusionsbegriffs
∙ rechtliche Anforderungen und deren Umsetzung im Alltag
∙ verschiedene Rollen im Hilfeplan
∙ Qualitätsstandards
∙ Sozialpädagogische Methoden der Diagnostik
∙ Methoden der Vor- und Nachbereitung des Hilfeplans
Die (voraussichtliche) rechtliche Weiterentwicklung des inklusiven SGB VIII wird je
nach Diskussionsstand auch Teil der Fortbildung sein