Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe konzipieren und etablieren
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Die beschlossene SGB VIII Reform will die Kinder und Jugendlichen in den Erziehungshilfen stärken. Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz formuliert daher u.a. in § 37b SGB VIII einen eigenen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt in der Familienpflege. Dieser Rechtsanspruch spiegelt sich im geänderten § 79a SGB VIII Qualitätsentwicklung wider.
Die Online-Fortbildung will zunächst einen kurzen Überblick über und eine Einführung in die rechtlichen Änderungen geben. Im Fokus steht der direkt praxisnahe Austausch, wie Schutzkonzepte in der Praxis verwirklicht werden können. Hierzu werden aus dem bundesweiten Projekt „FosterCare“ Ergebnisse, entwickelte Qualitätsstandards und Praxismaterialien vorgestellt und Fragen sowie Anregungen der Teilnehmer*innen diskutiert.