Koordinator*in im Familienrat, in Netzwerkkonferenzen und versammelnde Methoden des Helfens
In Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Potsdam
Der Familienrat (auch Verwandtschaftsrat, Familiengruppenkonferenz) ist ein in den 1990er Jahren in Neuseeland entwickeltes radikal verändertes Hilfeplanverfahren: Die Family Group Conference. Es wurde als Antwort auf die Kritik an Hilfeplanprozessen entwickelt, in denen die Beteiligung von Eltern und Kindern auf die Wahl von Standardhilfeangeboten reduziert und alle weiteren Bezugspersonen (Omas, Onkel, Freunde, Nachbarn etc.) überhaupt nicht beteiligt wurden. Daraus resultierten Akzeptanzprobleme und die Überformung lebensweltlicher Unterstützungskulturen durch professionelle Hilfelogiken.
Mit dem Familienrat wurde ein bis dato nie erreichtes Ausmaß der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern an ihrer Hilfeplanung realisiert. Das gesetzlich verankerte Verwaltungsverfahren garantiert den Betroffenen Autonomie bei der Entwicklung ihrer eigenen Pläne. Fachkräfte sind in den Planungsphasen nicht anwesend, stimmen dem Plan aber zu. Die FGC lebt davon, möglichst viele Menschen in dem Hilfeprozess zu gewinnen. In den Erziehungshilfen ist er eine kreiserweiternde und selbstbefähigende Alternative zu Hilfeplangesprächen. Im Strafrecht hilft er all denen, die durch eine Straftat betroffen sind. Gemeinsam wird bei der Wiedergutmachung an den Folgewirkungen der Straftat mithilfe eines unterstützenden Netzwerks gearbeitet (Restorative Justice).
Dem Familienrat ähnlich ist die Persönliche Zukunftsplanung (PZP). Vorwiegend in der Eingliederungshilfe angewendet, entwickelt sie mit einem erweiterten Personen-und Unterstützer*innenkreis eine gute Zukunft für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung. In Nachbarschaftszirkeln wird zerstrittenen Menschen ein Raum der Begegnung geboten, um wieder ein friedliches Miteinander zu entwickeln.
Netzwerkkonferenzen tragen die Beteiligung und Mitwirkung vieler in sich. Es sind versammelnde Methoden des Helfens, die ein großes Empowerment von Betroffenen und ihren Gästen freisetzt.
Ziele der Weiterbildung
In dieser Ausbildung werden Koordinator*innen und Initiator*innen für die Durchführung und Implementierung von Familienräten und weiteren kreiserweiternden Verfahren, wie die PZP oder die Wiedergutmachungskonferenz, qualifiziert. Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung können diese dann im Auftrag von Privatpersonen, freien und öffentlichen Auftraggebern tätig werden.
Abschlüsse Die Weiterbildung kann bei Belegung aller Module und regelmäßiger Teilnahme mit einer Teilnahmebescheinigung oder mit einem Zertifikat der Fachhochschule Potsdam abgeschlossen werden.
Kosten
2. Block: 12.-14.08.2021
3. Block: 23.-25.09.2021
4. Block: 18.-20.11.2021
5. Block: 28.-29.01.2022
Auch Personen, die auf Leitungsebene an entsprechenden Schnittstellen in und außerhalb der Sozialen Arbeit (z.B. aus der Pflege, Sozialämter etc.) tätig sind und/oder, die in ihrer Organisation oder in ihrer Region eine
Fachstelle aufbauen oder mitgestalten möchten