National Coalition veröffentlicht Papier zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention während der Corona-Pandemie
Im Kontext der aktuellen Diskussion um Infektionsschutzmaßnahmen und teils schon vollzogene Lockerungen, hat die National Coalition ein Papier „Kinderrechte unverzichtbar in der Krise“ zur Umsetzung und Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in Zeiten von Corona vorgelegt.
Zu beobachten sei, so die National Coalition, dass im Zuge der gesamten Diskussionen um Schutzmaßnahmen, Kontaktbeschränkungen und Lockerungen die Perspektiven, Rechte und Bedürfnisse von Kindern nur in einem sehr geringen und begrenzten Rahmen eine Rolle gespielt haben – dies, „obwohl ihre Rechte – etwa auf Schutz vor Gewalt, Bildung, Spiel, Freizeit, Privatsphäre und Gesundheitsversorgung – von den einzelnen Maßnahmen und deren Lockerungen unmittelbar betroffen sind.“, so die National Coalition. Dies verschärft sich auf nationaler wie globaler Ebene noch einmal für Kinder mit Behinderungen, für Kinder und Familien, die bereits vor der Krise unter Armut litten, ebenso wie für geflüchtete oder flüchtende Kinder und Jugendliche und jene, die mit Krieg und Gewalt im Herkunftsland konfrontiert sind.
Vor diesem Hintergrund gewinnen, so die National Coalition, gerade in Zeiten der Pandemie die Stärkung der Rechtsstellung von Kindern und die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, erneut an Bedeutung. Als zentral erachtet werden hierbei der Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3 Absatz 1 UN-KRK), das Recht auf Entwicklung (Artikel 6 UN-KRK) und das Recht auf Beteiligung (Artikel 12 UN-KRK).
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Quelle: Blog-Beitrag vom 25.06.2020