Keine Zwei-Klassen-Jugendhilfe – Zukunftsperspektiven für junge Geflüchtete
Das Verfahren zur Reform des SGB VIII kommt zum Ende. Am 2. Juni wird darüber im Bundesrat beraten. Der anfängliche Leitgedanke eines inklusiven SGB VIII konnte nicht umgesetzt werden. Dafür aber wurden in den letzten Monaten immer wieder Forderungen nach einer Exklusion der Gruppe unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und geflüchteter junger Volljähriger bzw. zuletzt insgesamt junger Volljähriger (s.u.) laut.
Zahlreiche Organisationen, u.a. die IGfH , wenden sich gemeinsam mit dem Appell „Keine Zwei-Klassen-Jugendhilfe – Zukunftsperspektiven für junge Geflüchtete“ an die Mitglieder des Bundesrats. Sie weisen darauf hin, dass die im Regierungsentwurf vorgesehene Länderöffnungsklausel bezüglich jungen Geflüchteten eine rechtswidrige Diskriminierung dieser Personengruppe bedeutet. Konkret soll mit einem neuen § 78f SGB VIII den Ländern die Möglichkeit gegeben werden, bei jungen Geflüchteten die Kostenerstattung zu verweigern, wenn keine Rahmenverträge abgeschlossen wurden. Diese Regelung führe zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe, so die Autor_innen: die Leistungen an junge Geflüchtete würden nicht an ihren Bedarf, sondern an ihre Zugehörigkeit zur Personengruppe „Geflüchtete“ geknüpft, darüber hinaus würden hierdurch Sondereinrichtungen für Geflüchtete zur Regel – eine integrationspolitische Katastrophe.
Die Autor_innen appellieren an die Ministerpräsident_innen, nicht bei der Jugendhilfe für junge Geflüchtete zu sparen, die Gewährung von Hilfen für junge Volljährige vollumfänglich zu ermöglichen und Kinderrechte und Kinderschutzstandards für geflüchtete Kinder und Jugendliche ohne Einschränkung umzusetzen.