Bundestagung Inobhutnahme: „Aus der Praxis für die Praxis“

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Inobhutnahme

NACHLESE der Bundestagung mit Materialien

 

Die Zahl der Inobhutnahmen ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen und bleibt nach den aktuellen Zahlen des AKJ Stat (11/2018) – auch ohne unbegleitete minderjährige Geflüchtete – stabil. Auch die vielfältigen Anforderungen an Mitarbeiter_innen im Rahmen der Inob­hutnahme haben stetig zugenommen, so stieg auch die Zahl der jungen Menschen in der Inobhutnahme, die aus einer anderen Jugendhil­feeinrichtung verwiesen wurden. Seit einigen Jahren wächst die Anzahl von Kleinkindern und Säuglingen in der Inobhutnahme, was die 
Einrichtungen vor neue Herausforderungen stellt. Gleichzeitig neh­men die Anforderungen an die Mitarbeiter_innen auch vor dem Hintergrund 
angrenzender Fachdiskussionen, wie u. a. zu Elternpartizipation, Inklusion und der Übergangsgestaltung zu.

Die IGfH -Fachgruppe Inobhutnahme nimmt die pädagogischen und rechtlichen Aspekte sowie Alltagsfragen an die bundesweit sehr unterschiedlichen Inobhutnahmesettings im Rahmen der Bundestagung in den Blick. Notlagen, Gefährdungen von Minderjährigen sowie päda­go­gische Herausforderungen stellen für alle Beteiligten anspruchsvolle Aufgaben in einem besonderen Spannungsfeld dar. Neben rechtlichen Rahmenbedingungen und Organisationsformen der Leistungen nach den §§ 42, 42a SGB VIII, stehen der fachliche Austausch und die gemein­same Entwicklung anderer Perspektiven und neuer Ideen für die sozialpädagogische Praxis im Vordergrund.

Die Tagung richtet sich an die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe sowie weitere Fachleute aus Praxis und Wissenschaft.

Beginnen wird die Tagung mit einem explorativen Grundsatzvortrag von 
Prof. Dr. Thomas Trenczek »Muss ich, darf ich, kann man« – Frequently 
Asked Questions und fachliche Standards der Inobhutnahme über pra­xis­
nahe fachliche und rechtliche Fragestellungen. Im Rahmen der Tagung können in Workshops u. a. die Themen Clearingverfahren, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie Partizipation und Beschwerde im Kontext der Inobhutnahme bearbeitet werden. Ergänzend zu diesem Format werden in Fachforen die Themen Übergänge zwischen Kinder- und Ju­
gendpsychiatrie und Kinder- und Jugendhilfe oder auch Elternarbeit disku­tiert. Prof. Dr. Klaus Wolf wird den zweiten Tag mit dem Grundsatzvortrag 
Inobhutnahme als Organisation und sozialpädagogische Gestaltung von Übergängen eröffnen.

Datum
19.-20.09.2019
Abgesagt
Veranstaltungscode
FT-3-2019
Ort
Veranstaltungstyp