Elternarbeit

aus: Kritisches Glossar Hilfen zur Erziehung. Düring, Diana et al. (Hrsg.) (2014)
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Elternarbeit gehört heute zu den selbstverständlich erscheinenden Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Homfeldt/Schulze-Krüdener 2007). Es gibt kaum ein Angebot der Hilfen zur Erziehung, das nicht zumindest entsprechende Verweise enthält. Dies, obwohl die Personalsituation häufig nur die Möglichkeit eröffnet, ein längeres Gespräch mit den Personensorgeberechtigten zu führen. Demgegenüber gibt es eine Vielzahl von Konzepten und Projekten, mit welchen Eltern in die fachlich-pädagogische Arbeit einbezogen werden, entweder als unmittelbare Adressaten spezifischer und eher therapeutischer Praktiken oder in der Form einer Arbeit mit der Familie in ihrer Gesamtheit.

Elternarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe steht im Horizont einer Spannung zwischen Skepsis an dem Vermögen der Eltern und einer gleichzeitigen (Über)-Forderung durch gesellschaftliche sowie fachliche Inanspruchnahme. Die Soziale Arbeit hat traditionell ein seltsam gespanntes Verhältnis zu (Herkunfts-)Familien und Eltern der Kinder und Jugendlichen, die sie betreut, begleitet, unterstützt und vielleicht sogar über Tag und Nacht erzieht: Sie ist eher familienkritisch eingestellt. Eltern wurden und werden für die Situation der Kinder verantwortlich gemacht, manchmal freilich werden auch die Kinder als schwierig und belastend für die Eltern wahrgenommen. Die Kinder- und Jugendhilfe sieht sich gleichwohl meist eher anwaltlich, advokatorisch aufseiten der jungen Menschen und interpretiert deren Anspruch auf Erziehung als deren höchst eigenes, subjektives Recht. Dieses will sie ggf. gegen die Eltern geltend machen, um Selbstständigkeit der jungen Menschen zu wahren oder durchzusetzen sowie diesen ein eigenständiges Leben und Wohnen zu ermöglichen. Gegebenenfalls klingen dabei die – allerdings eher verkürzt rezipierten – Vorbehalte nach, welche die Kritische Theorie in ihren Studien zu Autorität und Familie gefunden hatte. Und vermutlich wirken sich Vorstellungen einer emanzipatorischen Pädagogik aus. Diese Sichtweise wird dadurch bestätigt, dass viele Kinder und Jugendliche auf Angebote der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen sind, gerade weil sie massiver Vernachlässigung und Misshandlung in ihrer Familie ausgesetzt waren oder unter ihren Eltern gelitten haben.

In Fachkreisen der Kinder- und Jugendhilfe gelten Familien zunehmend als instabil, wenn nicht sogar als gefährlich für das Aufwachsen von Kindern. Es hat ein paradigmatischer Wechsel stattgefunden: von der family at risk zur risky family (von der durch die Lebensumstände, durch Armut und Arbeitslosigkeit sowie Wohnungsnot bedrohten Familie hin zur Risikofamilie). Diese soll schon bei der Geburt des Kindes umfassend mit Blick auf mögliche Risiken gescreened, mithin beobachtet, kontrolliert, frühzeitig in Netze eingebettet werden, die aber im Grunde wenig unterstützen.

Politik, Öffentlichkeit und Fachdebatten präferieren institutionelle Settings, frühzeitig einsetzende Ganztagsbetreuung durch professionelle Kräfte, weil dies Risiken für Kinder mindere und zugleich Bildungserfolge und Bildungsgerechtigkeit sicherstelle. Dass dabei die schwierige Aufgabe von Erziehung in den Hintergrund tritt, dass zugleich sozialpolitische und ökonomische Desiderate mit pädagogischen verwechselt werden, spielt keine Rolle. Die Gefährdung durch Institutionen und Fachkräfte bleibt ausgeblendet: Obwohl Übergriffigkeit in Einrichtungen und unwürdige Maßnahmen keine Seltenheit darstellen, richtet der Fachdiskurs das Augenmerk stärker auf Misshandlung durch Eltern.

Der Skepsis gegenüber Familien entspricht, dass Familie und Elternstatus zunehmend weniger mit dem Schutz vor staatlicher Intervention und mit Rechten verbunden, sondern als Pflicht interpretiert wird. Eltern müssen sich den sozialen und kulturellen Normen beugen, wie sie durch das Bildungssystem auferlegt werden. Eltern und Kinder werden unter Druck gesetzt und ihrer Autonomie sowie ihrer Entscheidungsfreiheit beraubt. Zugleich nehmen Gesellschaften Eltern zunehmend mehr in Anspruch. Politik und Medien beschwören die Familien als die Instanz für das Aufwachsen schlechthin. Im Alltag müssen bspw. selbst Eltern von Ganztagsschülern noch Hausaufgaben mit diesen machen oder Aktivitäten der Kindestagesstätte vorbereiten. Faktisch sehen sich Eltern längst in die Rolle mehr oder weniger professioneller Erzieher gedrängt. Sie sind Funktionäre des sozialen und Bildungssystems, funktionale Agenten im Prozess kultureller Reproduktion und gesellschaftlicher Zukunftssicherung. Dass sie bei allen Transferleistungen zunehmend materiell überlastet werden, steht außer Zweifel – eine Familie zu gründen, geht mit der Gefahr einher, ökonomisch abzusteigen.

 

Grundlagen von Elternarbeit

Die Grundlagen aller einschlägigen Praxis der Elternarbeit werden gerne vergessen: Die maßgebende UN-Kinderrechtskonvention räumt dem Aufwachsen und der Erziehung in der Familie den Vorrang ein, es gilt: families first. Die Aufmerksamkeit staatlicher Aktivitäten und der Fachkräfte hat sich darauf zu richten, Familien und Eltern so zu unterstützen, dass sie ihrer Aufgabe selbstbestimmt nachkommen können. Als genuines Kinderrecht gilt das Leben in der Familie, in einer von „warmer“ Sorge bestimmten sozialen Gemeinschaft, die – im Unterschied zur „kalten“, durch öffentliche Erziehung dominierten Fürsorge – sich an den Rhythmen der Familienmitglieder orientiert (vgl. Hochschild 2006). Institutionen werden hingegen mit Vorbehalten betrachtet, weil sie – weltweit betrachtet – als höchst problematisch einzustufen sind. Dieser Vorrang der Familie findet sich in Deutschland auch im Grundgesetz (Artikel 6) und im SGB VIII/KJHG (vgl. bspw. §§ 1, 27 Abs. 1 SGB VIII). Sowohl die Kinderrechtskonvention als auch das Grundgesetz privilegiert Familie und Eltern. Weil sie als Eingriff in ein Grundrecht interpretiert werden könnte, muss sich Elternarbeit – rechtlich gesehen – eigentlich stark rechtfertigen, es sei denn, sie beschränkt sich darauf, Eltern über das Wohlergehen ihrer Kinder und den Fortgang einer Erziehung zu informieren, die den Eltern nach ihrer eigenen Auffassung nicht gelungen ist. Das markiert übrigens eine deutliche Grenze für Elternarbeit: Kinder- und Jugendhilfe hat kein Recht, das Tun der Eltern zu verurteilen. Sie ist allein dem Wohl des Kindes verpflichtet und damit der Aufgabe, Eltern in dem zu unterstützen, was man als good parenting bezeichnet.

Das alles scheint trivial, legt aber den Spielraum für Elternarbeit fest (vgl. Gragert/Seckinger 2008). Sie ist ohnedies begrenzt durch die schlichte Erkenntnis, dass Familien durchaus stabil sind, dass Eltern und Kinder in überwiegendem Maße die Familienphase erfolgreich bewältigen. Es gibt gute Gründe, dies selbst bei Familien anzunehmen, die mit Kinder- und Jugendhilfe zu tun haben. Denn: die prognostisch starken Indikatoren für die Inanspruchnahme von Kinder- und Jugendhilfe sind unverändert die materielle Lebenslage sowie die Klagen der Schule über die Kinder und Jugendlichen (klassisch dazu: Bürger/ Lehning/Seidenstücker 1994).

Die Lebensrealität von Familien hat sich bedingt durch den demographischen Wandel und die erhöhten Mobilitätsanforderungen insofern verändert, als dass Familien häufiger isoliert leben und somit in den ganz normalen Krisen stärker auf sich selbst verwiesen sind. Gleichwohl zeigt sich das innerfamiliäre Generationenverhältnis deutlich entspannter und harmonischer als in früheren Jahrzehnten, die Konfliktzonen sind kleiner geworden (vgl. Dornes 2012). Nicht minder ist Elternarbeit begrenzt durch die fundamentale Einsicht in die pädagogische Leistungsfähigkeit von Familien und wie unterschiedlich diese gelebt werden.

Begründen lässt sich Elternarbeit nur damit, dass und wenn sie das Aufwachsen des Kindes im familiären Raum besser ermöglicht. Sie bleibt aber strikt daran gebunden, dass die Eltern selbst den Wunsch nach Hilfe oder Unterstützung äußern. Man muss sich also über die prinzipielle Paradoxie einer Elternarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe im Klaren sein: sie macht diejenigen, die aus freier Souveränität um Hilfe ansuchen, unversehens zum Adressaten der Hilfeleistung, mehr noch: sie macht ein Defizit bei jenen aus, über deren Selbstverfügung sie aber nicht zu befinden hat. Insofern muss man das Faktum ernst nehmen, dass sich Eltern verweigern oder gar nicht ansprechen lassen (vgl. Gragert/Seckinger 2008: 8). Sie wollen Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder, nicht aber ein Setting, in welchem sie selbst unter Druck gesetzt werden.

Hält man sich nicht an diese prinzipielle Stoppregel, gerät man fachlich schnell in die missliche Situation, entweder den Adressaten der pädagogischen Arbeit zu wechseln, nämlich von den Kindern zu den Eltern, oder beide mit dem Effekt bearbeiten zu wollen, dass massive Zielkonflikte auftreten. Elternpädagogik birgt zumindest Ambivalenzen (vgl. Bauer/Brunner 2006). Es scheint eher zweifelhaft, Jugendlichen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen, wenn zugleich die Eltern so beeinflusst werden sollen, dass sie gewissermaßen die Rücknahme des Kindes in den familiären Kontext zu ihrem eigenen Ziel machen. Man kann argumentieren, dass die Krisensituationen, auf welche Kinder- und Jugendhilfe reagiert, die einer stillschweigenden familiären Mitwirkung ähnelt, welche etwa bei Suchterkrankungen festzustellen ist. Die fachliche Überlegung würde dann der Idee folgen, das ganze Familiensystem zu behandeln, wenn wirkungsvoll geholfen werden soll. Dem aber wäre nicht nur die angesprochene rechtliche Rahmung der Kinder- und Jugendhilfe entgegenzuhalten, sondern darauf zu insistieren, dass biographische Verläufe, Aufwachsen und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, selbst die Krisen in diesen Lebensgeschichten nur in eingeschränktem (und klar definiertem) Maße medizinisch oder psychotherapeutisch zu behandeln sind. Eine Reduktion auf eher psychotechnisch angelegte Zugänge lässt den sozialpädagogischen Zugang obsolet werden, ganz abgesehen davon, dass sich erneut das Problem der Adressatendifferenz stellen würde. Vor allem aber: Handlungsstrukturell sind familiäre Kontexte und solche eines fachlich arrangierten Settings deutlich zu unterscheiden. Die Logik familiärer Lebenspraxis ist eine vollständig andere als die, die in einem ambulanten oder einem stationären Angebot der Kinder- und Jugendhilfe besteht. Elternarbeit als integraler Teil der Kinder- und Jugendhilfe vermengt diese Logiken, mit dem wahrscheinlichen Effekt, dass beide scheitern.

 

Worin unterscheiden sich die Handlungslogiken der familiären Lebenspraxis und der Kinder- und Jugendhilfe?

Die familiäre Lebenspraxis ist in hohem Maße konkret und durch die Beteiligten selbst bestimmt; sie leben ihre Familie (vgl. zum Folgenden: Winkler 2012). Sie rahmen das gemeinsam geteilte Geschehen und entwickeln ihre Geschichte, indem sie faktisch oder symbolisch Orte des Zusammenlebens definieren und Aus- wie Eingänge für sich festlegen. Die Akteure lassen sich nicht beliebig austauschen oder ersetzen, sie agieren in unbedingter und verbindlicher, im Prinzip lebenslanger Solidarität, mit leiblich gebundener Affektivität (vgl. Hildenbrand o. J.). Familien zeichnet endlich aus, dass sie ihren Alltag produktiv diffus und insofern authentisch gestalten: Eltern sind Eltern und agieren nicht in Leistungsrollen oder in eindeutigen Funktionen. Wenn sie als Ersatzlehrer die Aufgaben der Schule wahrnehmen müssen, zerstört dies das familiäre Zusammenleben. Familien sind also Angelegenheit: Sie wirken auf der einen Seite ziemlich dicht gesponnen, ein wenig unausweichlich und belastend („nervend“), auf der anderen Seite aber werden sie als offener und öffnender Lebenszusammenhang so realisiert, dass die Beteiligten bei aller Bindung doch Autonomiepotenziale entwickeln wie in keinem anderen sozialen Zusammenhang. Das macht Familien konfliktanfällig und verlangt allen einiges ab. Sie können und müssen viel lernen. Sie können scheitern, miteinander und aneinander, sowie vor allem im Verhältnis zu den äußeren Rahmenbedingungen (vgl. Hoops/Permien/Rieker 2000). Die für Kinder- und Jugendhilfe entscheidenden Krisen entstehen und eskalieren weniger in den Familien selbst, sondern an ihren Grenzen, so etwa im Verhältnis zur Schule.

Die Handlungslogik der Kinder- und Jugendhilfe ist hingegen funktional ausgerichtet und von Inhabern spezifischer Berufsrollen selbst dann ausgeführt, wenn diese professionell arbeiten. Professionalität kann man in der Sozialen Arbeit aber nur bedingt voraussetzen, weil sie dem doppelten Mandat unterliegt und nicht allein dem Auftrag des Klienten verpflichtet ist. Anders als Familie geht Soziale Arbeit dabei allein mit beruflich motivierter Solidarität ein insofern bedingtes Verhältnis ein, das zudem zwar auf Wiedergewinnung von Autonomie ausgerichtet ist, diese aber mit institutionellen Zwängen eher verhindert. Die Jugendhilfe arbeitet in einem von der Öffentlichkeit gegebenen Auftragsverhältnis, möglichst zielführend, nämlich Krisen bewältigend, mit einem spezifischen Setting und mit Methoden, über deren Anwendung Rechenschaft möglich und gefordert ist. Insofern bleibt der Sozialarbeiter für die Kinder und Jugendlichen nur pädagogische Fachkraft, zu der ein enger Bezug möglich wird, mit der sogar Freundschaft entstehen kann, die aber von Täuschung und Enttäuschung überschattet wird.

Freilich kann Elternarbeit die Gemeinsamkeit derjenigen stärken, welchen das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen am Herzen liegt (vgl. Forum Erziehungshilfen 2008). Und in der Tat gilt: Vielleicht können Eltern gewonnen werden, sich nicht nur mehr für die Schulgeschichte ihrer Kinder zu interessieren, sondern die Entwicklung intensiver verfolgen, die ein Jugendlicher im Heim nimmt. Vor allem kann es sogar die Verbindung zwischen Eltern und Kindern stärken, wenn jene erleben, wie diese von ihnen getrennt, am anderen Lebensort, im Internat oder Heim selbstständig und erwachsen werden – was ihnen zu Hause aufgrund besonderer Konstellationen nicht gelungen ist. Konstellationen sind denkbar, in welchen die Teilung der pädagogischen Verantwortung zwischen Eltern und Professionellen hilfreich werden kann. Sie scheitert aber nahezu unvermeidlich, wenn der familiäre Zusammenhang durch Elternarbeit zu einem pädagogischen Raum wird, der am Ende nur unzureichend professionalisiert oder einem Maße überprofessionalisiert wurde, dass die Stärken jeder Familienerziehung, dass vor allem ihre Diffusität verloren geht.

 

Drei normative Bedingungen für Elternarbeit

Elternarbeit ist möglich und kann gelingen; aber sie muss fallbezogen realisiert werden. Sie unterliegt mithin der Kontingenz, lässt sich pragmatisch, nicht aber systematisch bestimmen und ausgestalten. Sie ist eine Option. Man muss damit rechnen, dass sich Eltern sogar noch dem bloß auf Information ausgerichteten Kontakt zur Einrichtung der Jugendhilfe entziehen – und dass Kinder wie Jugendliche den Umgang der Fachkräfte mit den Eltern nicht wollen: Zu dramatisch sind die Traumata und zu wichtig die Illusionen über die eigene Herkunftsfamilie. Loyalität gegenüber den Eltern könnte sogar erzwingen, die als Versagen empfundene Lebensgeschichte verbergen zu wollen. Insofern ergeben sich für alle Elternarbeit drei normative Bedingungen:

  • Erstens muss sie Eltern als Eltern anerkennen, weil Kinder ihnen unausweichlich verpflichtet sind, auch und besonders, wenn sie sich selbst als gescheitert empfinden oder das Scheitern ihrer Eltern erkennen.
  • Zweitens bedeutet Anerkennung von Eltern, dass diese nicht gezwungen werden dürfen, semiprofessionell oder selbst fachlich zu handeln. Eltern müssen zwar informiert werden über ihre Kinder und das fachliche Geschehen, weil sie die Rechtssubjekte des Hilfeprozesses sind. Aber es ist eine gefährliche Illusion zu glauben, dass ein zur Technik gewordenes erzieherisches Können das offene Spiel familiärer Informalität wahren kann. Elterntraining zerstört die Autonomie der familiären Lebenspraxis, die Grundlage gelingender Sozialisation ist.
  • Drittens setzt alle Elternarbeit paradoxerweise die Zustimmung des Kindes oder des Jugendlichen voraus. Sie bedarf einerseits der vorgängigen Anerkennung des Kindes und der Achtung vor seinen Lebensentscheidungen, andererseits seine Mitwirkung am Geschehen. Die Kinder sind die Subjekte des pädagogischen Geschehens in der Erziehungshilfe, die zu begreifen hat, wie junge Menschen mit ihrer fachlichen Hilfe einen Lebensweg einschlagen, der sich von dem unterscheidet, der in der Familie möglich wird.

 

Literatur

  • Bauer, P./Brunner E. J. (Hg.) (2006): Familienpädagogik. Freiburg.
  • Dornes, M. (2012): Die Modernisierung der Seele. Kind – Familie – Gesellschaft. Frankfurt a. M.
  • Bürger, U./Lehning, K./Seidenstücker, B. (1994): Heimunterbringungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. Theoretischer Zugang, Datenlage und Hypothesen. ISS Pontifex Nr. 2. Frankfurt a. M.
  • Forum Erziehungshilfen (2008): Thema: Elternarbeit – Chancen und Herausforderungen. Forum Erziehungshilfen 14. Jg. (Heft 1), S. 4–26.
  • Gragert, N./Seckinger, M. (2008): Herausforderungen für die Zusammenarbeit mit Eltern in den Erziehungshilfen. In: Forum Erziehungshilfen 14, Heft 1, S. 4–9.
  • Hildenbrand, B. (o. J.): Kann Liebe Arbeit sein? Überlegungen zum Verhältnis von Staat und Familie (http://parapluie.de/archiv/arbeit/familienarbeit/, Zugriff am 16.01.2014).
  • Homfeldt, H. G./Schulze-Krüdener, J. (Hg.) (2007): Elternarbeit in der Heimerziehung. München.
  • Hochschild, A. (2006): Keine Zeit. Wenn die Firma zum Zuhause wird und zu Hause nur Arbeit wartet. 2. Auflage. Wiesbaden.
  • Hoops, S./Permien, H./Rieker, P. (2000): Zwischen null Toleranz und null Autorität. Strategien von Familien und Jugendhilfe im Umgang mit Kinderdelinquenz. München.
  • Winkler, M. (2012): Erziehung in der Familie. Innenansichten des pädagogischen Alltags. Stuttgart.