Schutzkonzepte in den Hilfen zur Erziehung
Das 2021 verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz will die Rechte von jungen Menschen stärken. Es formuliert daher unter anderem einen rechtlichen Auftrag, Schutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu implementieren (§ 45 Abs. 2 S. 4 SGB VIII) und einen eigenen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt in der Familienpflege (§ 37b SGB VIII). Dieser Rechtsanspruch spiegelt sich auch im geänderten § 79a Qualitätsentwicklung wider.
Die Fortbildung vermittelt ein grundlegendes Verständnis von Schutzkonzepten als Organisationsentwicklungsprozesse, greift aktuelle Diskurse auf und gibt einen Überblick über die rechtlichen Änderungen. Dies geschieht entlang der Ergebnisse von bundesweiten Forschungsprojekten, entwickelten Qualitätsstandards und Praxismaterialien. Der Fokus liegt dabei auf der Heimerziehung und Pflegekinderhilfe. In Arbeitsgruppen werden Praxisbeispiele, Fragen sowie Anregungen der Teilnehmer*innen diskutiert.
Das Ziel der Fortbildung ist es, die Teilnehmer*innen darin zu unterstützen, erste Eckpunkte zur konzeptionellen Entwicklung von Schutzkonzepten zu entwickeln.