Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe
Die beschlossene SGB VIII Reform will die Kinder und Jugendlichen in den Erziehungshilfen stärken. Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz formuliert daher u.a. in § 37b SGB VIII einen eigenen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt in der Familienpflege. Dieser Rechtsanspruch spiegelt sich im geänderten § 79a SGB VIII Qualitätsentwicklung wider.
Die Fortbildung vermittelt ein grundlegendes Verständnis von Schutzkonzepten als Organisationsentwicklungsprozesse und greift aktuelle Diskurse auf. Hierzu werden aus dem Projekt „FosterCare“ Ergebnisse, entwickelte Qualitätsstandards und Praxismaterialien vorgestellt und Fragen sowie Anregungen der Teilnehmer*innen diskutiert. Im Fokus steht der direkt praxisnahe Austausch – in der Gesamtgruppe, aber auch in Kleingruppen – wie Schutzkonzepte in der Praxis verwirklicht und gelebt werden können.