Dimensionen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (
KJSG
) ist im Juni 2021 in Kraft getreten und gibt vor, dass zum Inkrafttreten der „inklusiven Lösung“ (Gesamtzuständigkeit der
Kinder- und Jugendhilfe) bis zum 01.01.2028 ein Bundesgesetz zur entsprechenden Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe verabschiedet werden muss. Das
BMFSFJ
verfolgt das Ziel, noch in dieser Legislaturperiode ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen und hat dazu im Juni 2022 einen Diskussionsprozess initiiert. Doch auch das KJSG hat bereits erste wichtige Impulse zur inklusiven Weiterentwicklung verankert, sodass sich auch die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Ziel und den Inhalten der inklusiven Ausgestaltung befassen muss. Hierfür richtet die
IGfH
eine Impulsreihe mit verschiedenen Fokusthemen einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe aus. Sie können sich zu den einzelnen Impulsen jeweils anmelden.
Rechtliche Grundlagen für eine inklusive Ausgestaltung
Datum: 06.03.2024, 09:00-12:30 Uhr I Leitung: Lydia Schönecker
Wenngleich der Gesetzgeber die konkrete Ausgestaltung der individuellen Leistungen auf einen nachfolgenden (und derzeit laufenden) Gesetzgebungsprozess vertagt hat, so sind mit dem KJSG bereits 2021 wichtige Änderungen zur inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Kraft getreten. Im ersten Teil dieser Impulsreihe werden diese gesetzlichen Änderungen vorgestellt und systematisch eingebettet. Neben einem allgemeinen Überblick erfolgt aus der Perspektive besonderer Praxisrelevanz eine vertiefende Vorstellung einzelner Regelungen, im Rahmen derer auch Rückfragen sowie praxisbezogene Umsetzungsperspektiven aufgegriffen und gemeinsam reflektiert werden. Abschließend wird – entsprechend des aktuellen Standes – ein kurzer Einblick in den derzeit laufenden Gesetzgebungsprozess und die dort diskutierten Inhalte gegeben.
ZUR ANMELDUNG WP 2.1-2024
Inklusion nicht ohne uns! Anforderungen von jungen Menschen und Careleaver*innen
Termin: 26.04.2024, 09:00-12:30 Uhr I Leitung: Dr. Melanie Overbeck
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber 2021 den Grundstein für die Einführung einer inklusiven Jugendhilfe gelegt. Doch was bedeutet das genau für die Praxis? Welche Wünsche und Vorstellungen haben die Adressat*innen an eine inklusive Jugendhilfe? Und wie werden sie am Umsetzungsprozess beteiligt? Diesen und weiteren Fragestellungen widmet sich dieser Teil der Impulsreihe. Aus der Perspektive der Adressat*innen werden die Konsequenzen der bereits jetzt geltenden Regelungen für den Kinderschutz, die Hilfeplanung, die Übergänge, die Sozialraumorientierung und die Selbstvertretung dargestellt. Darüber hinaus soll erörtert werden, welche Chancen und Risiken der aktuelle Umsetzungsprozess aus Sicht der jungen Menschen bietet.
Inklusive Organisationsentwicklung in der stationären Erziehungshilfe
Datum: 16.10.2024, 09:00-12:30 Uhr I Leitung: Petra Hiller
Die Umsetzung rechtlicher Grundlagen zu Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe stellt viele Einrichtungen vor Herausforderungen. Abläufe, Konzepte und Strukturen müssen überprüft und ggf. verändert oder angepasst werden, um die gesetzlichen und fachlichen Anforderungen zu erfüllen. Dieser Teil der Impulsreihe befasst sich mit der Frage, wie eine Einrichtung auf struktureller, organisationaler und konzeptioneller Ebene inklusiv weiterentwickelt werden kann. Anhand eines konkreten einrichtungsinternen Entwicklungsprozesses soll erläutert werden, welche Schritte eine Jugendhilfeeinrichtung gehen kann, um ein inklusives Konzept zu entwickeln.
Perspektiven und Schritte eines öffentlichen Trägers zur inklusiven Zusammenarbeit
Datum: 24.10.2024, 09:00-12:30 Uhr I Leitung: Philipp Herfs und Kerstin Steidle
In diesem Impuls stehen Aspekte öffentlicher Träger bei der Entwicklung von fachlichen und administrativen Strukturen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe im Fokus. Aus der weitreichenden Anforderung der Jugendämter, alle Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Eingliederungshilfebedarf zusammenzuführen, ergeben sich zahlreiche Gestaltungsaufgaben. Die inklusive Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen reichen von der Entwicklung einer inklusiven Haltung, über entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zu organisationalen Anpassungen. Es ist geplant, nach dem fachlichen Input gemeinsam ins Gespräch zu kommen.
Kosten
26.04.2024 | 09:00-12:30 Uhr
16.10.2024 | 09:00-12:30 Uhr
24.10.2024 | 09:00-12:30 Uhr