„Heimerziehung“ als Ort der Ermöglichung von Bildungs- und Erziehungsprozessen konzipieren!
Bildungsprozesse rechtebasiert ermöglichen
Die Qualität der „Heimerziehung“ bemisst sich vor allem daran, wie alltäglich – vor Ort – Bildungs- und Erziehungsprozesse ermöglicht und verantwortet werden. Der Blick auf Bildungs- und Erziehungsprozesse im Alltag verändert sich, wenn dieser, ausgehend von den Rechten der jungen Menschen, auf die Ermöglichung einer diskriminierungsfreien sozialen Teilhabe gerichtet wird. Die Ermöglichung von Bildungs- und Erziehungsprozessen hat dann nicht nur an den Grundrechten und sozialen Rechten der jungen Menschen anzuknüpfen, sondern muss konsequent orientiert an den Rechten junger Menschen gestaltet werden. Es ist – um ein Beispiel zu nennen – nicht zu fragen, ob Beteiligung in die pädagogischen Konzepte passt, sondern die pädagogischen Konzepte haben das Recht der jungen Menschen auf Beteiligung strukturell und systematisch zu realisieren. Dies ließe sich auch für andere Bereiche konkretisieren wie das Recht auf Förderung, körperliche Integrität sowie Informationen und – nicht zuletzt – die diskriminierungsfreie soziale Teilhabe.
Erziehungs- und Bildungsprozesse sind darum als rechtebasierte soziale Prozesse zu verstehen, durch die jungen Menschen eine autonomiestärkende subjektive Aneignung von „Selbst“ und „Welt“ in gruppenbezogenen, vernetzten und individuellen Arrangements ermöglicht wird. Dafür sind non- und informelle Bildungsgelegenheiten ebenso bedeutsam wie formale Bildungsprozesse in Kooperation von „Heimerziehung“, Schule und Ausbildung. Dabei hat „Heimerziehung“ auch immer wieder den Auftrag, neue Anfänge (Hörster 1995) zu schaffen, wenn Erziehungs- und Bildungsprozesse bei jungen Menschen in Familien, in der „Heimerziehung“ oder an anderen pädagogischen Orten wie z. B. Schulen zu Entwertungen, Ausgrenzungen oder Frustrationen geführt haben und darum neu geöffnet werden müssen.