Selbstorganisation von Eltern in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe fördern und ermöglichen
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Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz stärkt die Rechte von jungen Menschen und Eltern. Im Reformprozess und begleitenden Diskussionsprojekten haben Selbstvertretungen junger Menschen wichtige Erfahrungen und Sichtweisen eingebracht und Impulse für die Weiterentwicklungen gegeben. Die Expert*innen im „Zukunftsforum Heimerziehung“ zeigen auf, dass eine moderne und zukunftsorientierte „Heimerziehung“ nicht auf die Impulse der Selbstvertretungen verzichten kann. Die Erfahrungen der Förderung und Entwicklung von Selbstvertretungen junger Menschen müssen auch für die Selbstvertretungen von Eltern in der Kinder- und Jugendhilfe fruchtbar gemacht werden. Eltern werden gegenwärtig nur über einzelnen Beteiligungsformate eingebunden. Eine strukturelle Förderung von Selbstvertretungen steht bisher noch aus.
Es gilt also zum einen, den aktuellen Stand auszuloten, wenn es um Beteiligung insbesondere von Eltern und entsprechenden Selbstvertretungen insgesamt geht: Was hindert die Praxis daran, die gesetzlichen und inhaltlichen Forderungen der Beteiligung besonders von Eltern umzusetzen und dies als primäre Aufgabe zu begreifen? Und was ist nötig, damit Eltern gestärkt werden und als Partner*innen wirklich in Erscheinung treten? Was ist nötig, damit sich neben den Kindern und Jugendlichen auch Mütter, Väter und andere Familienangehörige so einbringen, dass sie im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe zu selbstbewussten, aktiv mitwirkenden und mitgestaltenden Personen werden? Diesen und anderen Fragen ist das Projekt nachgegangen, dass zwischen September 2023 und Februar 2024 von der IGfH – in der Projektleitung von Hans-Ullrich Krause und Nicole Knuth – durchgeführt wurde.
Im Abschlussbericht wurden die Erkenntnisse ausgearbeitet und der Fachdiskussion zugänglich gemacht.