Argumente gegen Geschlossene Unterbringung und Zwang in den Hilfen zur Erziehung
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Zum Online-ShopFreiheitsentziehende Maßnahmen, ‛fakultativ geschlossene’ Plätze, zahlreiche neue Formen von ‛Grauzonen’ des Einschlusses in Form diverser „Time-out-Räume“ und „-zeiten“ sowie generell die Tendenz zur Legitimierung von Zwang kennzeichnen wieder Teile der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe.
Diese neuen Formen freiheitsentziehender Maßnahmen kommen nicht mehr einfach als solche daher, sondern haben sich gleichsam neu erfunden, drücken aber – häufig mit dem Adjektiv ‛intensiv’ oder ‛intensiv-pädagogisch’ verbunden – in euphemistischer Sprache der Sache nach nichts anderes aus als ‛geschlossene Unterbringung’ in seiner modernisierten Form.
Deshalb haben wir beschlossen, unsere „Argumente gegen Geschlossene Unterbringung, Freiheitsentzug und Zwang“ in neuer Form vorzulegen, wobei unser Ziel nach wie vor darin besteht, dazu beizutragen die Praxis geschlossener Unterbringung in Heimen der Jugendhilfe und die Diskussion hierüber endgültig zu beenden.