Die Rechte von Kindern in der Neuausrichtung der gemeinsamen europäischen Asylpolitik
Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wird die Bundesregierung die Neuausrichtung des gemeinsamen europäischen Asylsystems voraussichtlich zu einem ihrer Schwerpunkte machen. Die unterzeichnenden Organisationen erleben gegenwärtig, dass Kinder und ihre Familien in besonderem Maße an den europäischen Grenzen menschenunwürdigen Bedingungen ausgesetzt sind. Dazu gehören die gewalttätigen Grenzschutzmaßnahmen an der griechisch-türkischen Grenze, die „Hotspots“ auf den griechischen Inseln, die Situation an den EU-Außengrenzen auf dem Balkan und die Lager in Libyen, in die immer wieder Schutzsuchende zurückgeschoben werden. Eine Neuausrichtung des europäischen Asylsystems sollte daher darauf abzielen, die gegenwärtigen Probleme der flüchtenden Menschen zu lösen und rechtssichere Verfahren zu gewährleisten.
Im Hinblick auf die im Juli 2020 beginnende EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands und die Reformpläne des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) fordern wir die deutsche Regierung auf, ihre bestehenden Verpflichtungen für Kinder wahrzunehmen und ihren Schutz und ihre Rechte auf europäischer Ebene während der Ratspräsidentschaft voranzutreiben. Die Bundesregierung erkennt selbst an, dass die besonderen Belange und Rechte von Familien mit Kindern und vulnerablen Personen – wie unbegleiteten Kindern – bei der Neuausrichtung des GEAS stets zu berücksichtigen sind. In diesem Sinne fordern wir folgende konkrete Maßnahmen: Kindeswohl vorrangig beachten, keine Haft und freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, beschleunigte Familienzusammenführung innerhalb der EU, unverzügliche Verteilung von unbegleiteten Kindern, Schulungen für Grenzbeamt_innen in Kindesschutz, Einführung eines unabhängigen Monitoringmechanismus und Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht.