Schutzkonzepte in Einrichtungen der Erziehungshilfen konzipieren und etablieren
Die beschlossene SGB VIII Reform will die Kinder und Jugendlichen in den Erziehungshilfen stärken. Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz formuliert daher den rechtlichen Auftrag Schutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu implementieren § 45 Abs. 2 S. 4 SGB VIII. Dieser Rechtsanspruch spiegelt sich im geänderten § 79a Qualitätsentwicklung wider.
Die Online-Fortbildung gibt einen Überblick über und eine Einführung in die rechtlichen Änderungen. Es wird ein grundlegendes Verständnis von Schutzkonzepten in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach § 34 SGB VIII als Organisationsentwicklungsprozess vorgestellt. Zudem wird Bezug genommen auf Praxisbeispiele und mit den Teilnehmer*innen diskutiert. Das Ziel der Fortbildung ist, die Teilnehmer*innen darin zu unterstützen, erste Eckpunkte zur konzeptionellen Entwicklung von einrichtungsspezifischen Schutzkonzepten zu entwickeln.