Standards und Kosten für UmA im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe
Das Bundesland Bayern hat am 24.10.2016 für die obige Konferenz einen Beschlussvorschlag eingebracht unter dem TOP 2.2 „Standards und Kosten für UmA im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe“.
Dieser sieht vor:
- gesetzliche Sicherstellung, dass die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sich auf die Versorgung von Minderjährigen beschränken
- vorrangige Leistung Jugendwohnen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Abhängigmachen der Erstattung von Kosten für Unbegleitete durch die Länder von Landesrahmenverträgen mit den Kommunalen Spitzenverbänden
- Länderermächtigung für Schutzkonzepte
Fast 40 Fachverbände warnen nach Bekanntwerden der Pläne davor „gesetzlich sicherzustellen, dass sich die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auf die Versorgung von Minderjährigen konzentrieren“. Die Unterzeichner*innen des Appells, zu denen auch die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen ( IGfH ) gehört, weisen dies entschieden zurück!
Dies hätte gesamtgesellschaftlich erheblich negative Effekte, wäre volkswirtschaftlich kurzsichtig und mit Blick auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hoch gefährlich. Die Realisierung der bayerischen Forderung würde die Spaltung der Gesellschaft befördern, statt ihr entgegenzutreten. Kurzfristige Einsparungen zu Beginn der Hilfe würden langfristig zu Mehrkosten aufgrund von erschwerter Teilhabe und einer Dauerbelastung der sozialen Sicherungssysteme führen. Die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen bei der Flüchtlingsaufnahme erfordert Solidarität in Anerkennung einer gemeinsamen Verantwortung.