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SGB VIII Reform
Im Juni 2021 sind mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ( KJSG ) mehrere Neuerungen im SGB VIII in Kraft treten. Ein zentrales Element in diesem Kontext ist die Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, die für alle jungen Menschen ob mit und ohne Behinderung die Gesamtzuständigkeit erhält und alle Leistungen aus einer Hand im Rahmen des SGB VIII zur Verfügung stellt. Bisher war es so, dass Kinder und Jugendliche mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung Leistungen zur Teilhabe und/oder aufgrund ihrer Behinderung aus der Eingliederungs- oder sog. „Behindertenhilfe“ nach SGB IX erhalten haben.
Beteiligungsprozess »Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die inklusive Kinder- und Jugendhilfe!«
In dieser Legislaturperiode wurde beschlossen, dass das BMFSFJ die Gesetzesentwicklung durch einen strukturierten und mehrgliedrigen Beteiligungsprozess flankieren wird.
Die Auftaktveranstaltung zum Prozess, bei der die IGfH beteiligt war, fand am 27.06.2022 statt (Zur Aufzeichnung der Veranstaltung). Der Prozess wurde von einer Geschäftsstelle "Inklusive Kinder- und Jugendhilfe" koordiniert, die bei der Stiftung SPI eingerichtet ist.Zum einen ging es in dem Prozesses um Forschung und wissenschaftliche Begleitung zu den Themen Verwaltungsreform, Gesetzesfolgenabschätzung sowie die Umsetzung der Einführung sog. Verfahrenslots*innen in den Jugendämtern. Zum anderen sollten in der Arbeitsgruppe "AG inklusives SGB VIII" die Kernpunkte der gesetzlichen Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf politischer und fachlicher Ebene erörtert und diskutiert werden. Die Arbeitsgruppe wurde durch regelmäßige Berichte aus den Bereichen »Forschung« und »Beteiligung von Expert*innen in eigener Sache« bzw. Menschen aus der Selbstvertretung im Bereich Kinder- und Jugendhilfe sowie Behindertenhilfe bereichert.
Die Abschlussveranstaltung zum Beteiligungsprozess zwischen 2022 und 2023 fand im Dezember 2023 statt. Die Verabschiedung des Gesetzes ist für das Jahr 2024 geplant.
Die Fachverbände der Erziehungshilfen ( AFET , BVkE , EREV , IGfH) haben gemeinsam Prüfsteine für ein inklusives Kinder- und Jugendhilferecht erarbeitet. Diese stehen hier zum Download bereit.
Weitere Informationen finden Sie auf der Begleitwebseite zum Prozess unter www.gemeinsam-zum-ziel.org.
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Schwerpunkt »Flucht und Migration«
Wir setzen und für alle jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe ein! Uns ist es wichtig, dass unbegleiteten minderjährigen Geflüchtete in aller erster Linie Kinder und Jugendliche sind, die Unterstützung und Hilfe brauchen. In diversen Stellungnahmen, Fachveranstaltungen, Fortbildung und Publikationen wirdmen wir uns den jungen Menschen in den Hilfen, die oft mit Sepezilabedarfen / -angeboten versehen, exklusiert werden und auch rechtlich schlechter gestellt werden.
Wir setzen uns parteilich und bedingungslos für die Rechte der jungen Geflüchteten ein!
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Schwerpunkt »Kinderrechte«
Protection - Promotion - Participation
Kinder und Jugendliche sind Grundrechtsträger*innen und haben unveräußerliche Rechte. Diese Rechte sollten Ausgangspunkt fachlichen Handelns und Weiterentwicklung der Erziehungshilfen sein. Die IGfH versteht sich u.a. auch als Lobby für Kinderrechte und engagiert sich seit ihrer Gründung für die Beteiligung junger Menschen. Getragen von der Erkenntnis, dass Kinder und Jugendliche eine eigene Perspektive auf das Geschehene haben und selber bereits Hilfebedarfe formulieren können, streiten wir im Fachdiskurs für eine stärkere Beteiligung der jungen Menschen und unterstützen deren Selbstorganisation, wie etwas im Careleaver Kontext.
In Projekten, Publikationen und Fortbildungen oder auch Stellungnahmen widmen wir uns der Stärkung der Kinderrechte und der Rechte von jungen Erwachsenen in den Erziehungshilfen.