Schutz von Mädchen und Jungen bei häuslicher Gewalt
Nicht selten sind Kinder und Jugendliche verstrickt in gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den Eltern und deren LebenspartnerInnen. Das „Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen“, kurz Gewaltschutzgesetz, verbessert den Schutz von Personen, die durch Gewalt bedroht sind. Dieses Thema betrifft vor allem (aber nicht nur) Frauen. Die Botschaft des Gesetzes an die Erwachsenen in solchen Paarbeziehungen ist klar: Indem Möglichkeiten der Wegweisung und der Platzverweise von gewalttätigen Partnern bestehen, werden die gewaltbetroffenen Partner bei der Entscheidung für eine (zumindest kurzfristige) Trennung ausdrücklich unterstützt. Aber bisher sind die eigenen Interessen und das Erleben von Kindern und Jugendlichen, die in häuslicher Paargewaltsituation leben, nicht systematisch berücksichtigt worden - und dies, obgleich sie in 80 % der Fälle von Paargewalt mit betroffen sind.
Das vorliegende Heft fragt nach bisherigen Erfahrungen mit dem Gewaltschutzgesetz und seinen Verbindungslinien zur Kinder- und Jugendhilfe. In allen Beiträgen wird wie ein roter Faden deutlich, dass zumindest die Gefahr einer Einengung des Blicks auf die Paarebene bestehen kann. Die Aufgaben des Kinderschutzes, der Kinderbeteiligung und das Wächteramt des Jugendamtes sind nicht immer einfach in Einklang zu bringen mit dem Tätigwerden zur Gefahrenabwehr für erwachsene Gewaltopfer.
Monika Weber greift mit ihrem Einleitungsbeitrag dieses Spannungsfeld aufund zeigt die Aufgaben der Jugendämter insbesondere bei der Mitwirkung ingerichtlichen Verfahren. Die gerichtliche Mitteilungspflicht an das Jugendamt im Rahmen der alleinigen Zuweisung einer Wohnung an ein Gewaltopfer mit Kindern wird häufig unterlaufen, so die Autorin. Barbara Kavemann berichtet von den Erkenntnissen der wissenschaftlichen Begleitforschung der Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt. Sie zeigt Veränderungen auf der Ebene der Polizei und der Strafverfolgung und neue Dilemmata, wenn sich die Bedürfnisse eines Teils der Gewaltopfer nicht mit den Anforderungen des Strafrechtes in Einklang bringen lassen. In dem Beitrag betrachtet die Autorin auch zugehende Beratungsprogramme, die ergänzend zu Täterprogrammen und stationären Frauenhäusern neue Zugänge schaffen können. Luise Hartwig sieht einen Hinderungsgrund für die Entwicklung einer an den Bedürfnissen der Opfer orientierten Unterstützungund für eine verstärkte Kooperation von Kinder- und Jugendhilfe, frauenspezifischen Hilfeansätzen, Polizei, Justiz, Schulen und (Familien)Gerichten in der zu starken Familienorientierung der Hilfeformen nach §§ 27 SGB VIII ff., die die Verschränkung des Elternrechts mit dem Kindeswohl generell als gegeben ansehen würden. Der Beitrag fordert in Form von zukünftigen Handlungsorientierungen zum Schutz von Mädchen und Jungen bei häuslicher Gewalt eine Qualifizierungsoffensive der Erziehungshilfen im Hinblick auf die Bearbeitung familialer Gewalterfahrungen von Mädchen und Jungen bei einer gleichzeitigen Mütterarbeit (seltener Elternarbeit) durch eine andere Fachkraft. Schließlich fragt Brita Eineke, Mitarbeiterin eines Frauenhauses in Frankfurt am Main, nach den Müttern und Kindern in einer stationären Einrichtung für Gewaltopfer in Partnerschaftskonflikten. Der Erfolg diese r„Übergangsarbeit“ für die Betroffenen hänge, so die Autorin, letztlich auch entscheidend von gemeinsamen Fortbildungen, aufgebauten Haltungen und einer flexiblen Fachlichkeit der kooperierenden Institutionen (insbesondere der Kinderbetreuungseinrichtungen und der Schulen) ab. Der Aufbau einer solchen kooperativen Beratungs- und Hilfekompetenz im Zusammenwirken unterschiedlicher Instanzen und Institutionen könnte zumindest die schwache Vernetzung des ordnungs- und strafrechtlichen Instrumentariums im häuslichen Gewaltschutz mit dem Sozialleistungsrecht kompensieren helfen.
Josef Koch
Aus dem Inhalt
Monika Weber:
Häusliche Gewalt und die Aufgaben der Jugendämter
Barbara Kavemann:
Gemeinsam gegen häusliche Gewalt: Von regionalen Innovationen zu Maßstäben guter Praxis
Luise Hartwig:
Handlungsorientierungen zum Schutz von Mädchen und Jungen
Brita Einecke:
Häusliche Gewalt als Aufgabe von Frauenhausarbeit - Kinder im Frankfurter Frauenhaus
Matthias Moch:
Tagesgruppe als Auslaufmodell? Argumente zur Differenzierung
Roland Schleiffer:
Über Bindungsbeziehungen im Heim
HanneloreHäbel:
Rechtsfragen: Hilfe zur Erziehung: Zur Frage der Austauschbarkeit von Hilfearten